Ausgezeichnete Rechtsberatung - für jedes Rechtsthema
Ersteinschätzung erhalten für Rechtsanwälte
 

Sozialrecht – welchen Anspruch haben Sie gegenüber den Sozialkassen

Hier können Sie unverbindlich Ihre Ansprüche von einem Anwalt für Sozialrecht einschätzen lassen

Sie haben Fragen zu Ihrem Rentenanspruch oder Unterstützung zu Ihrem Lebensunterhalt? Dann sollten Sie Ihr Anliegen hier schildern und erhalten vorab eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrem Problem.

Sozialrecht

Das Sozialrecht bestimmt wesentliche Bereiche des Lebens, es definiert Gesetze und Normen welche vor allem die Absicherung persönlicher Risiken betreffen. Ein umfassendes Sozialrecht gehört zu den Grundpfeilern eines modernen Rechtsstaats und schützt vor allem schwächere und benachteiligte Bürger.

Auch Arbeitnehmer haben zahlreiche Möglichkeiten sich einen ausreichenden Unterhalt für das Leben zu garantieren. Insbesondere in den großen Städten können trotz verhältnismäßig guter Einkommen die Mieten zum Teil nicht mehr aus eigener Tasche vollständig bezahlt werden. Hier kann das Wohngeld eine wichtige Hilfe sein. Beantragen kann dies jeder der berufstätig ist und im Verhältnis zur Miete ein zu geringes Einkommen hat.

Ob das Einkommen zu gering ist, lässt sich anhand bestimmter Tabellen ablesen. Auch Selbstständige und Freiberufler können Anspruch auf diese Leistung haben. Die Sozialhilfe hat jedoch Vorrang vor dieser Leistung. Ein negativer Sozialhilfebescheid bietet jedoch gute Aussichten auf Wohngeld.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie hier Ihr Anliegen schildern und erhalten noch am selben Tag einen Anruf von einem versierten Fachanwalt für Sozialrecht.


Ersteinschätzung erhalten

Hier können Sie zu verschiedenen Rechtsgebieten Ihre Anfrage kostenfrei stellen:

Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht oder Familienrecht

Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder Verkehrsrecht


Rentenanspruch

Ein Anspruch auf eine auskömmliche Rente ist ein besonders wichtiger Bestandteil des geltenden Sozialrechts. Ein Rentenanspruch ergibt sich vor allem aus geleisteter Erwerbsarbeit. Ausgezahlt wird die Rente ab einem bestimmten Lebensalter. Jedoch ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch nicht nur ab einem gewissen Lebensalter. Auch eine chronische Erkrankung oder eine eintretende Berufsunfähigkeit können Leistungen aus der Rentenkasse durchaus erforderlich machen. Um den monatlichen Auszahlungsbetrag zu erhöhen, kann es sich in vielen Fällen lohnen eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil der Sozialversicherung und hängt unmittelbar mit dem Sozialrecht zusammen. Hier wird genau definiert, wann und in welcher Höhe die Versicherten Anspruch auf Leistungen haben. Finanziert wird diese Versicherung durch Sozialabgaben, welche vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen werden. Auch eine private Vorsorge ist möglich, welche die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen kann.

Erwerbsminderung

Arbeitnehmer können ganz oder teilweise erwerbsunfähig werden. Ist dies der Fall, kann eine sogenannte Erwerbsminderungsrente diese soziale Härte abfedern. Allerdings ist dies oft nicht der erste Schritt. Zunächst soll stets geprüft werden, ob durch eine erfolgreiche Reha der Arbeitnehmer wieder Stück für Stück in das Arbeitsleben eingegliedert werden kann.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Wer mindestens 1 Jahr gearbeitet hat und anschließend seinen Arbeitsplatz verliert, hat Anspruch auf Leistungen. Allerdings darf man die Kündigung nicht selbst vorgenommen haben, da man sonst mit einer vorübergehenden Sperre rechnen muss.

Finanziert werden die Leistungen dieses Sozialversicherungszweiges aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Kosten werden dabei fair aufgeteilt. 50 Prozent bezahlt der Arbeitgeber und die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitnehmer. Dies garantiert ein stabiles System, welches im Notfall wichtige Leistungen bereitstellen kann. Auch das sogenannte Kurzarbeitergeld wird aus dieser Versicherung finanziert.

Lebensunterhalt

Welche Dinge gehören zum Lebensunterhalt und wie kann dieser finanziert werden? Eine besonders vielschichtige und diffizile Fragestellung! Zunächst müssen die Kosten, welche das eigene Leben betreffen aus eigener Arbeit finanziert werden. Anders ist es bei Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden. Hier müssen die Eltern für den Unterhalt aufkommen.
Ist dies nicht möglich, muss der Staat ganz oder teilweise eingreifen und die entsprechenden Leistungen auszahlen. Ausbildungsförderung, Ausbildungsbeihilfe oder auch die Sozialhilfe können in diesem Bereich wichtige Unterstützungsleistungen darstellen.


Ersteinschätzung erhalten


Meistgesuchte Gebiete:
BerlinBielefeldBochumBonnBremenDortmundDresdenDuisburgDüsseldorfEssenFrankfurt am MainHamburgHannoverKölnLeipzigMünchenMünsterNürnbergStuttgartWuppertal